Wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Studierenden und die Unterstützungspflicht der Eltern nicht ausreichend sind, können Stipendien beantragt und Studiendarlehen gewährt werden. Zuständig für Stipendien ist der Wohnsitzkanton vor Studienbeginn. Studiendarlehen können beim Schweizerischen Drogistenverband SDV oder beim Verband Angestellter Drogisten (Suisse) beantragt werden. Das Ausbildungssekretariat des SDV erteilt gerne weitere Auskünfte über Anträge von Studiendarlehen. Stipendienadressen werden laufend aktualisiert. Hier findest du die aktuellsten Informationen: stipendien.educa.ch/de
Lernleistungen während des Jahres und Zulassung zur Diplomprüfung Während des Studiums absolvierst du verschiedene Lernleistungen, die benotet werden. Der Durchschnitt dieser Noten ergibt die Promotionsnote, die eine der Zulassungsbedingungen zur Diplomprüfung...
Auszüge aus dem Reglement Zulassung mit Aufnahmeprüfung Kandidatinnen und Kandidaten, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen, werden zum Bildungsgang zugelassen, sofern sie die Aufnahmeprüfung erfolgreich absolviert haben: Drogistinnen EFZ/Drogisten EFZ mit...
Prüfungsfächer ArzneimittelkundeHeilpflanzenkundeBiologieChemieBetriebs- und Verkaufskunde, kaufmännisches Rechnen Prüfungszeit Pro Fach 45 Minuten, schriftlich Prüfungsstoff Der Prüfungsstoff stützt sich auf die im Bildungsplan und Standardlehrplan aufgeführten Leit-...
Welche Dokumente musst du an das Sekretariat senden, um dich für den nächsten Zyklus der ESD anzumelden? Das ausgefüllte Anmeldeformular (per Internet, E-Mail oder per Post) Die Quittung der Einzahlung von CHF 450.- (mit Aufnahmeprüfung) respektiveCHF 150.- (ohne...