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Zulassungsbedingungen

Studium

Zulassung mit Aufnahmeprüfung

Kandidatinnen und Kandidaten, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen, werden zum Bildungsgang zugelassen, sofern sie die Aufnahmeprüfung erfolgreich absolviert haben:

  • Drogistinnen EFZ/Drogisten EFZ mit mindestens 12 Monaten Berufserfahrung;
  • Pharmaassistentinnen EFZ/Pharmaassistenten EFZ mit mindestens 24 Monaten Berufserfahrung.
  • Kandidaten und Kandidaten, welche über eine abgeschlossene ausländische Ausbildung verfügen, die durch das SBFI mit den o.e. Abschlüssen als gleichwertig anerkannt wird.

Zulassung mit Anerkennung von Bildungsleistungen und Dispensationen

  • Kandidatinnen und Kandidaten, die bei der Lehrabschlussprüfung Drogistin/ Drogist EFZ mindestens den Durchschnitt von 5,5 erreicht haben, werden ohne Aufnahmeprüfung an die ESD aufgenommen;
  • Kandidatinnen und Kandidaten, die den Stellvertreterkurs des SDV absolviert haben, sind bei der Aufnahmeprüfung vom Fach Arzneimittelkunde dispensiert;

Die entsprechenden Abschlüsse dürfen bei Beginn der Ausbildung an der ESD nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Es ist an den Kandidatinnen und Kandidaten, den Beweis (Notenzeugnis respektive Zertifikat) zu erbringen, um die Dispensation zu erhalten

Zulassung ohne Aufnahmeprüfung

Kandidatinnen und Kandidaten werden ohne Zulassungsverfahren zum Bildungsgang der Höheren Fachschule zugelassen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Drogistinnen EFZ/Drogisten EFZ mit Berufsmaturitätszeugnis und mindestens 12 Monaten Berufserfahrung;
  • Pharmaassistentinnen EFZ/Pharmaassistenten EFZ mit Berufsmaturitätszeugnis und mindestens 24 Monaten Berufserfahrung;
  • Inhaberinnen/Inhaber eines eidg. Maturitätsausweises, eines Fachmaturitäts-zeugnisses oder eines Fachmittelschulausweises und mindestens 12 Monaten Berufserfahrung.

Definition einzelner Zulassungsbedingungen

  • Als Berufserfahrung gilt die Arbeit in der Funktion einer Drogistin/eines Drogisten zu einem Arbeitspensum von mindestens 80% in einer Drogerie oder einer Apotheke-Drogerie.
  • Als Apotheke-Drogerie werden Detailhandelsgeschäfte anerkannt, die über eine Betriebsbewilligung als öffentliche Apotheke verfügen und die Verantwortung für das Drogeriesortiment grundsätzlich einer dipl. Drogistin HF/einem dipl. Drogisten HF mit einem Arbeitspensum von mindestens 60% obliegt. Ausnahmen werden in Weisungen definiert.

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Studium

Studienkonzept

Studienkonzept

Das Vollzeit-Studium an der ESD dauert 4 Semester. Du hast gemäss Ferienplan des Kantons Neuenburg 13 Wochen Ferien.

Damit das Studium möglichst viel Praxisnutzen bringt, werden verschiedene Lehr- und Lernmethoden angeboten.

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Qualifikations- und Promotionsverfahren

Qualifikations- und Promotionsverfahren

Lernleistungen während des Jahres und Zulassung zur Diplomprüfung Während des Studiums absolvierst du verschiedene Lernleistungen, die benotet werden. Der Durchschnitt dieser Noten ergibt die Promotionsnote, die eine der Zulassungsbedingungen zur Diplomprüfung...

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Kosten- Schulgeld / Stipendien / Studiendarlehen

Kosten- Schulgeld / Stipendien / Studiendarlehen

Studiengebühren Kursgebühr pro Semester mit KantonsbeiträgenCHF 3'000.-Diplomprüfung im letzten Schuljahrca. CHF 1'800.- EinschreibegebührenCHF 150.-AufnahmeprüfungCHF 300.-Bücher, Lehrmittel und Diversesca. CHF 500.- Stipendien und Studiendarlehen Wenn die...

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Informationen zur Aufnahmeprüfung

Informationen zur Aufnahmeprüfung

Prüfungsfächer ArzneimittelkundeHeilpflanzenkundeBiologieChemieBetriebs- und Verkaufskunde, kaufmännisches Rechnen Prüfungszeit Pro Fach 45 Minuten, schriftlich Prüfungsstoff Der Prüfungsstoff stützt sich auf die im Bildungsplan und Standardlehrplan aufgeführten Leit-...

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Anmeldung

Anmeldung

Welche Dokumente musst du an das Sekretariat senden, um dich für den nächsten Zyklus der ESD anzumelden? Das ausgefüllte Anmeldeformular (per Internet, E-Mail oder per Post) Die Quittung der Einzahlung von CHF 450.- (mit Aufnahmeprüfung) respektiveCHF 150.- (ohne...

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